Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln JA

Zwar unterstützen die Jungfreisinnigen Zug eine Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, wie sie im Verfassungstext mit einer «auf den Markt ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft» (freier Markt) und «grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen», postuliert wird, wir sind aber ein entschiedener Gegner von protektionistischen Massnahmen, wie sie Lit. a des neuen BV-Artikels 104a vermuten lässt.

Heutige Gesetzgebung ausreichend

Im Verfassungsartikel sehen wir unnötige Bürokratie. Der Bund hat heute schon genug Interesse daran, die Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend Lebensmitteln zu versorgen resp. die Rahmenbedingungen mittels freier Marktwirtschaft dafür zu schaffen. Zudem – hier ist der ressourcenschonende Umgang (Lit. e) angesprochen – sind wir der Überzeugung, dass im digitalen Zeitalter, in welchem die Leute einen fast unbeschränkten Zugang zu Informationen haben, bereits ausreichend Möglichkeiten bestehen, um für eine Reduktion der Lebensmittelabfälle zu sensibilisieren – wir wollen keine verfassungsrechtliche Bevormundung! Der Bund gibt zwar in seinem im Abstimmungsbüchlein verfassten Argumentarium an, dies nicht anzustreben, wieso aber fordert er dann Voraussetzungen schaffen zu dürfen, welche in neuen Erlassen münden (können)? In der Formulierung «nicht bevormundet, sondern sich ihrer Verantwortung bewusst werden» sehen wir eine dem Zweck dienende Floskel, um mögliche Einwände frühzeitig abzuwenden.

Partikularinteressen der eigentlichen Initianten

Summa summarum sind wir für den Status quo welcher sich im Verfassungstext – bis auf Lit. a – widerspiegelt; im angesprochenen Litera sehen wir einen zu offenen Interpretationsspielraum, welchen die Initianten bei einem Ja– womöglich– zu ihren Gunsten gelten machen. Den Versuch, sich vor dem Weltmarkt schützen zu wollen, unterstützen wir nicht – deshalb stimmen die Jungfreisinnigen Zug NEIN!