Das Geldspielgesetz ist abzulehnen, da es einen massiven Eingriff in die Funktionsweise des Internets darstellt

Rückständige Umsetzung des Volksauftrages

Das Volk hat sich in einer Volksabstimmung im Frühling 2012 für eine Revision des Geldspielgesetzes ausgesprochen. Ziel dabei war es, alle Geldspiele unter einem einzigen Gesetz zu regeln. Konkret stand die Verbesserung des Spielerschutzes, der Schutz vor Geldwäscherei und Wettkampfmanipulation im Zentrum.

Doch das Parlament ist weit über diesen Volksauftrag hinausgeschossen: National- und Ständerat haben in der Herbstsession am 29. September 2017 das revidierte Geldspielgesetz verabschiedet. Dabei erlaubt es das Parlament mit dem neuen Geldspielgesetz nur einheimischen Casinos, ihre Spiele auch online durchzuführen. Ausländische Online-Casinoanbieter werden mit einer Internetsperre belegt und können somit von der Schweiz aus nicht mehr aufgerufen werden.

Digitale Abschottung schadet der Schweiz

Die Schweizer Volkswirtschaft profitiert in besonderem Mass von einem frei zugänglichen Internet. Die Sperrung von ausländischen Internetseiten zum Schutz einheimischer Marktteilnehmer ist wirtschaftlich unvernünftig. Zudem stellen Netzsperren einen schweren Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit dar.

Mit dem Entscheid für Netzsperren schafft das Parlament einen gefährlichen Präzedenzfall, der weiteren Eingriffen in die Freiheit des Internets Tür und Tor öffnet und all jenen Bestrebungen als gutes Beispiel dient, die unliebsame Konkurrenz im Internet einfach aussperren wollen. Dabei liegt eine sinnvolle Lösung auf der Hand: Das ausländische Online- Angebot soll integriert und die entsprechenden Unternehmen reguliert und besteuert werden. Damit sichern wir wichtige Einnahmen für Kantone, Jugend, Sport und AHV/IV.

Das Geldspielgesetz wirft unser Land in Sachen Digitalisierung um Jahre zurück und schränkt unsere Wettbewerbsfähigkeit ein. Jungfreisinnige, Junge GLP und Junge SVP bekämpfen deshalb gemeinsam das bevormundende und rückständige Gesetz und ergreifen das Referendum.

2018-04-30T19:56:20+02:0030. April 2018|

Teile diese Seite über Social Media oder per Email!

Go to Top