Die Jungfreisinnigen sprechen sich mehrheitlich – zähneknirschend – für den Bundesbeschluss vom 16.Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021 aus.

Zähneknirschend insbesondere, da die Jungfreisinnigen dem fortschreitenden Ausbau der Bundesbehörden zu Lasten des privaten Sektors und der Kantone sehr kritisch gegenüberstehen; zähneknirschend aber auch, weil wir der Ansicht sind, dass zu jeder Debatte über die (weitere) Erhebung von Steuern eigentlich eine Diskussion darüber gehört, wozu die Steuergelder verwendet werden (sollten) und wozu nicht. Diese Diskussion vermissen wir im Vorfeld der kommenden Abstimmung. Wir schätzen das Privileg, gewisse Bundessteuern regelmässig reevaluieren zu können und – wenn das Verhältnis zwischen staatlicher Leistung und Kosten des Bundesstaates nicht mehr stimmt – einschreiten zu können. Diesen Zeitpunkt sehen wir aktuell noch nicht gekommen, wenngleich wir weiterhin fordern, jede Bundesaufgabe und jede Bundesausgabe kritisch zu hinterfragen, nach dem Motto: So viel Staat wie nötig, aber so wenig wie möglich.

Ebenfalls befürworten die Jungfreisinnigen einstimmig die Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren“ (Abschaffung der Billag-Gebühren).

Die Zukunft gehört nicht einer staatlich zwangsfinanzierten SRG, sondern einer Vielzahl von Medien- und Kulturschaffenden, die ihre Inhalte auf allen – auch neuen und innovativen – Kanälen präsentieren und den Bedürfnissen der Konsumenten anpassen. Zu diesen Akteuren gehört auch eine SRG, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentriert und sich am Markt behauptet. Die Unterstützung einer Organisation ist für uns aber der falsche Weg, allfälligem Marktversagen  (z.B.im Bereich der sprachlichen Minderheiten) zu begegnen. Vielmehr müsste eine Förderung – sofern gewünscht – an Inhalten anknüpfen. So können wir uns z.B. vorstellen, dass der Bund künftig anstelle rätoromanischer SRF Sendungen den Kanton Graubünden bei Massnahmen unterstützt um private Nachrichtenformate in rätoromanischen Idiomen zu fördern. Hierzu braucht es weder SRG noch Billag-Gebühr, sondern der Bund kann sich dabei auf Art. 70 Abs. 5 der Bundesverfassung stützen und seine Massnahmen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanzieren, wodurch auch immer wieder diskutiert werden muss, was denn nun mit den knappen Mitteln wirklich finanziert werden soll. Dasselbe gilt für Kultur und Film: Förderkompetenzen existieren – SRG-unabhängig – in den Art. 69 und 71 BV.