Die Jungfreisinnigen reichen im Kantonsrat eine Motion zur Abschaffung des Verbots zum Einsatz von Automaten im Gastgewerbe und zur Abgabe von Alkohol an Betrunkene ein.
Heute ist es einem Gastgewerbe im Kanton Zug verboten, Alkohol mittels einem Automaten an ihre Kunden zu verkaufen. Die Jungfreisinnigen wollen mit ihrem Vorstoss den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragen und diese technologiefeindliche Bestimmung aus dem Gesetz entfernen. Der Vorstoss wird durch Kantonsrat Rainer Leemann eingereicht und durch die FDP Fraktion unterstützt.
Die Anpassung im Gesetz ermöglicht neue und innovative Geschäftsmodelle, beispielsweise durch den Einsatz von Roboter. Allfällige heutige oder zukünftige gesetzliche Auflagen könnten mühelos erfüllt werden, wie dies heute bei Zigarettenautomaten der Fall ist.
Weiter entspricht das Verbot zum Verkauf von Alkohol an Betrunkene gemäss den Überzeugung der Jungfreisinnigen nicht mehr der gelebten Praxis. In der Realität wird dieses Verbot weder angewandt noch durchgesetzt und gehört deshalb aus dem Gesetz verbannt.
“Mit diesem Vorstoss tragen wir zur Anpassung der Gesetze an die Realität bei und ermöglichen neue Geschäftsideen” fasst der Vizepräsident der Zuger Jungfreisinnigen, Colin Biermann, den Vorstoss zusammen. «Durch die Streichung zweier bestehender Bestimmungen können wir die Unternehmen im Gastgewerbe unterstützen, die Folgen der Coronakrise durch neue Verkaufsmöglichkeiten zu lindern. Zusätzlich entschlacken wir das Gesetz von toten Paragraphen» so Biermann weiter.